Ob neue Wohnraumverglasung oder eine umfassende Erweiterung des Hauses: Für viele Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim gibt es attraktive staatliche Zuschüsse. Häufig besteht jedoch Unsicherheit, wann eine Förderung infrage kommt, wie der Antrag gestellt wird und ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderprogrammen, passenden Produkten und den nächsten Schritten.
Grundsätzlich gilt: Wer sein Haus energetisch saniert oder erweitert und damit die Energieeffizienz verbessert, kann von staatlichen Zuschüssen profitieren. Zentral ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören zum Beispiel energieeffiziente Glasfassaden oder beheizte Wintergärten mit verbesserter Dämmung. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen die Energiebilanz des Hauses nachweislich verbessern. Solarlux prüft die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützt bei der Planung.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Maßnahme festgelegte Anforderungen erfüllt. Häufig bedeutet das den Einsatz hochwertigerer Produkte. Dafür wird gemeinsam analysiert:
So können Hausbesitzer*innen klar abwägen, ob sich die Investition lohnt. In vielen Fällen gleichen geringere Energiekosten die anfänglichen Mehrausgaben schon nach kurzer Zeit aus.
Förderfähig sind Produkte mit einem bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert). Je nach Produktgruppe gelten verschiedene Grenzwerte. Wintergärten dürfen etwas höhere Werte aufweisen als Fassadenverglasungen wie beispielsweise eine Glas-Faltwand oder das Schiebefenster cero. Solarlux bietet für beide Produktgruppen Systeme, die die Förderbedingungen erfüllen.
BAFA-Zuschuss: 15 %, mit iSFP bis zu 10.500 €
Nachdem Solarlux ein förderfähiges Angebot erstellt hat, folgt ein Termin mit einer Energieberatung. Auf Wunsch vermittelt Solarlux einen geeigneten Experten. Als Energieeffizienz-Experte begleitet er den Antrag; auf Wunsch bewertet er den Zustand des Gebäudes in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und empfiehlt Maßnahmen zur Optimierung. Gefördert werden 15 % der Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €, der Anteil über 30.000 € wird mit 20 % gefördert – bis zu 10.500 € Zuschuss.
Steuerliche Förderung: 40.000 €
Hauseigentümer*innen können alternativ bis zu 20 % ihrer Investitionskosten über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen, maximal 40.000 €. Für die Förderung über die Einkommensteuer nach § 35c EStG muss kein Antrag gestellt werden; sie wird über die Steuererklärung geltend gemacht. Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise erstellt Solarlux für die Steuerberatung.
Der Antrag für einen BAFA-Zuschuss muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei der Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen – mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt schon als Vorhabenbeginn. Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.