Bis zu 20% Förderung erhalten

Jetzt zum Fördercheck

Fenster mit attraktiver staatlicher Förderung

Moderne und sichere Fenster für Ihr Zuhause

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung RBE Stuhr

Montage und Auszahlung

Bekommen Sie Zuschüsse für Ihre Fenster?

Sie interessieren sich für neue Fenster?

Kein Problem.

Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten: Auch einige unserer Glas-Faltwände oder Wintergärten sind förderfähig.

Ist Ihr Haus älter als 2002?

Es tut uns leid.

Leider sind Häuser jüngeren Baudatums aktuell in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Sanierung Ihrer Fenster zur Seite.

Nutzen Sie Ihr Wohneigentum selbst oder vermieten Sie es?

Es sieht gut aus!

Ihre Fenster erfüllen bereits wesentliche Vorgaben um staatliche Zulagen zu erhalten! Lassen Sie uns direkt in die weitere Planung einsteigen.

Wen dürfen wir zurückrufen?

An wen dürfen wir das Infomaterial schicken?

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Fenster in Verbindung setzen.


Ihr RBE Stuhr Team

Zuschuss, Kredit oder steuerlich absetzen?

Alte Fenster können richtige Energieräuber sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Bis zu 30 % der Heizkosten können über neue Fenster eingespart werden - gerade in der heutigen Zeit ein starkes Argument. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung sind einfach echte Energiesparer.

Grundsätzlich sind für alle Fenster-Systeme staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Die Förderung Ihrer neuen Haustür kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:

  1. Als Zuschuss von bis zu 20% beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  2. als Einkommenssteuerbonus von 20 % i.S.d. §35c EStG, der über drei Jahre aufgeteilt wird
  3. Übernommen werden 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.500€ Zuschuss bei Vorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern

Ein grundlegendes Kriterium für die staatliche Förderung von Fenster ist, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss.

Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 0,95 liegen.

RBE Stuhr unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.

Seit 2021 unterstützt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) private Modernisierer beim Haustürtausch mit attraktiven Fördermitteln. Bis 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei der BAFA wird selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum (bis zu 2 Wohneinheiten) mit einem Zuschuss bis zu 20% der Sanierungskosten gefördert, sofern der Auftragswert mindestens 2.000 Euro beträgt. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Konkrete Informationen zu diesem Programm finden Sie hier: www.bafa.de

Neben der Förderung durch BAFA und KfW besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Hierbei empfehlen wir, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich individuell beraten lassen? Kein Problem! Nutzen Sie die Vorteile unserer Fachberatung:

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