Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.
Angebot inkl. Fördercheck
Bereitstellung und Beantragung
Auftragserteilung RBE Stuhr
Montage und Auszahlung
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Fenster in Verbindung setzen.
Ihr RBE Stuhr Team
Alte Fenster können richtige Energieräuber sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Bis zu 30 % der Heizkosten können über neue Fenster eingespart werden - gerade in der heutigen Zeit ein starkes Argument. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung sind einfach echte Energiesparer.
Grundsätzlich sind für alle Fenster-Systeme staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Die Förderung Ihrer neuen Haustür kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:
Ein grundlegendes Kriterium für die staatliche Förderung von Fenster ist, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss.
Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 0,95 liegen.
RBE Stuhr unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.
Seit 2021 unterstützt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) private Modernisierer beim Haustürtausch mit attraktiven Fördermitteln. Bis 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei der BAFA wird selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum (bis zu 2 Wohneinheiten) mit einem Zuschuss bis zu 20% der Sanierungskosten gefördert, sofern der Auftragswert mindestens 2.000 Euro beträgt. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Konkrete Informationen zu diesem Programm finden Sie hier: www.bafa.de
Neben der Förderung durch BAFA und KfW besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Hierbei empfehlen wir, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.