Bau eines Solarlux Terrassendachs und Sommergartens von RBE mit und ohne Baugenehmigung

Sowohl ein Terrassendach als auch ein Sommergarten sind baurechtlich gesehen ein Bauvorhaben. Bei jeder baulichen Anlage gilt es vor dem ersten Spatenstich die Landesbauordnung zu beachten, denn die Baugenehmigungsverfahren regelt jedes Land im Rahmen des bundesweiten Föderalismus eigenständig. Damit Ihr Wohntraum auf gesetzlich korrekter Basis entsteht, beraten wir Sie in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen immer nach den aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Je nach Größe und Zweck Ihres Sommergartens kann Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sein. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen und dem möglicherweise erforderlichen Bauantrag. Schließlich soll Ihr Traum von der überdachten Terrasse oder vom Glashaus von Anfang an auch ein echter Traum sein.

Wie der geplante Sommergarten mit authentischem Wohncharakter kann auch die schlicht elegante Terrassenüberdachung einem Genehmigungsverfahren unterliegen. In erster Linie entscheidet über die Frage nach der Genehmigungspflicht oder der Genehmigungsfreiheit eines Anbaus aus Glas, Aluminium und Holz die Größe der zu überbauenden Fläche. Sowohl im Bundesland Niedersachsen als auch in Bremen ist eine Freifläche von 30 Quadratmetern eine magische Grenze, an der sich die Landesbauordnungen hinsichtlich der Baugenehmigung orientieren. In einem ersten Schritt aber legen die gesetzlichen Bestimmungen fest, was unter einer Terrassenüberdachung und unter einem Sommergarten zu verstehen ist.


Definitionen des Anbaus an das Wohnhaus

Als Terrassendach von Solarlux wird eine Konstruktion bezeichnet, die in der Regel nur aus Stützpfosten sowie einem Wandanschluss an das Wohnhaus und natürlich dem Dach besteht. Diese dauerhaft installierte Dachkonstruktion bietet einen Schutz gegen Regen, Schnee und andere Niederschläge, die vom Himmel auf die Erde fallen. Der Wohnbereich unter der Terrassenüberdachung  ist aber in der Regel nicht vor Winden geschützt, da mit Ausnahme der Hauswand der hinteren Fassade alle Seiten offen sind. Einige Hauseigentümer kombinieren diese Variante des Wetterschutzes mit dekorativen Holzwänden oder Senkrechtmarkisen, die vor leichtem Wind schützen. Sobald die Soalrlux Terrassenüberdachung an den Seiten mit senkrechten Verglasungen versehen ist, handelt es sich rechtlich um einen Sommergarten beziehungsweise ein Glashaus.

Innenansicht des Solarlux Terrassendachs SDL Alerio
Solarlux Terrassendach auf einer freien Fläche in den Natur


Bremische Genehmigungsvorschriften für die Erweiterung des Wohnraumes auf der Terrasse

Nach der bremischen Landesbauordnung benötigen Sie für den neuen Bau eines Solarlux Terrassendachs oder eines Sommergartens erst ab einer überbauten Fläche von mehr als 30 Quadratmetern eine Baugenehmigung. Solange Ihr Wohntraum diese Grenze nicht um einen einzigen Quadratzentimeter überschreitet, dürfen Sie Ihre Terrassenüberdachung und Ihr Glashaus von Solarlux genehmigungsfrei bauen. Dennoch müssen Sie natürlich unter Umständen andere Vorgaben wie die Rücksichtnahmepflicht im Nachbarrecht beachten. Dabei kann es sich um die Einhaltung von Abstandsregelungen sowie unerwünschte Beschattungen zum Nachbargrundstück hin handeln. Auch bei diesen komplizierten Rahmenbedingungen helfen wir von RBE Ihnen gerne von der ersten Planung und Beratung an vor Ort auf Ihrem Grundstück.


Niedersächsische Genehmigungspflichten

Die niedersächsische Landesbauordnung sieht für den Bau von Terrassendächern und Glashäusern strengere Regeln vor. Während Sie für den RBE Neubau des einfachen Terrassendachs bis 30 Quadratmeter keine Baugenehmigung brauchen, sind die Sommergärten auch mit weniger als 30 Quadratmetern überbauter Fläche genehmigungspflichtig.


Generelle Genehmigungspflicht bei Anbauten über 30 Quadratmetern Größe

Beide nördlichen Bundesländer legen in ihren Bauordnungen die Genehmigungspflicht für den Bau von Solarlux Terrassendächern und Sommergärten mit einer überbauten Fläche von mehr als 30 Quadratmetern fest. Damit Sie bei einer möglichen Nachprüfung durch die Baubehörden keine böse Überraschung erleben, kümmern wir uns gerne im Einzelfall um die individuelle Prüfung Ihres Bauvorhabens vor Ort. Gegen eine Bearbeitungsgebühr übernehmen wir für Sie auch alle Formalitäten rund um den Bauantrag.

Wir beraten Sie gerne von Ihrer ersten Idee Ihres neuen Bauvorhabens an auch in allen rechtlichen Fragen, wenn Sie sich einen individuell perfekt zu Ihrem Hauses passenden Sommergarten oder ein stilvolles Terrassendach als Wetterschutz im Bundesland Bremen oder Niedersachsen wünschen.