Bis zu 20% Förderung erhalten

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Wintergarten mit staatlichen Zuschüssen

RBE Stuhr hilft

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung RBE Stuhr

Montage und Auszahlung

Mehr Wohnraum mit staatlichem Zuschuss

Wie Familie Szabo beim Wintergartenbau bares Geld gespart hat

Externer Inhalt

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Durch das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) haben Sie die Möglichkeit, für den Anbau eines Wintergartens staatliche Zuschüsse zu beantragen. Voraussetzung: Der Wintergarten oder Anbau muss dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Fördermaßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und als Zuschuss ausgezahlt. Zusätzlich werden Kosten für die Bauplanung gefördert.

Wir prüfen Ihr Projekt auf Förderfähigkeit und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung. Und am Ende können Sie bis zu 9.000€ sparen!

Ideen für Wintergärten

Unsere Projekte

Eric Danneken

„Unser neuer Wohnraum ist ganz aus Glas, doch Sorgen um die Sicherheit machen wir uns nicht. Die Verglasungsmöglichkeiten von RBE Stuhr entsprechen den höchsten Standards.“

Christiane und Udo Siebert

Wissenswertes rund um die staatliche Wintergarten-Förderung

Grundsätzlich sind für alle Wintergarten-Systeme von Solarlux staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Das Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt auch andere Systeme, die eine energetische Aufwertung des Wohnraums bewirken. Hierzu zählen auch unsere Fenster, Glas-Faltwände(im Speziellen die Systeme Highline, Woodline, Combiline) inkl. Wärmeschutzpaket sowie das Schiebefenster cero III.

Ein grundlegendes Kriterium für die staatliche Förderung von Wintergärten ist, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss.

Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 1,1 liegen.

RBE Stuhr unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.

Die Förderung Ihres neuen Wintergartens kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:

  1. Als Zuschuss von bis zu 20 % auf maximal 60.000 € beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  2. als Einkommenssteuerbonus von 20 % bis maximal 40.000 € i.S.d. §35c EStG, der über drei Jahre aufgeteilt wird
  3. Übernommen werden 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.500€ Zuschuss bei Vorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich individuell beraten lassen? Kein Problem! Nutzen Sie die Vorteile unserer Fachberatung:

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